Sie finden hier die uns bei der Sozialhotline
am häufigsten gestellten Fragen in Sachen Wohngeld.
Allgemeine Fragen
Was sind Haushaltsmitglieder?
Ich mache ein FSJ/ein Praktikum/den Bundesfreiwilligendienst - wie sieht
es mit Wohngeld aus?
Habe ich als Azubi einen Anspruch auf Wohngeld?
Ich bin Student oder mache eine schulische Ausbildung. Habe ich
Anspruch auf Wohngeld?
Ich beziehe ALG II/Grundsicherung. Kann ich zusätzlich
Wohngeld bekommen?
Erhöht sich das Wohngeld oder wird es niedriger, wenn
Änderungen bei Einkommen oder Miete eintreten?
Einkommen und Vermögen
Was zählt zum Einkommen?
Was ist alles vom Einkommen absetzbar?
Kann ich auch bei keinem oder sehr geringem Einkommen
Wohngeld bekommen? Was ist das "Mindesteinkommen"?
Wieviel Einkommen darf ich haben, um noch Wohngeld zu bekommen?
Wie hoch darf mein Vermögen sein?
Miete und Belastungen
Was gehört zur Miete?
Was gehört zu den Belastungen bei einem Eigenheim?
Was sind Betriebskosten?
Ich muß Betriebskosten nachzahlen. Wie stelle ich bei dem
Wohngeldamt einen entsprechenden Antrag.
Ich habe Betriebskosten zurückerhalten, da ich zuviel
Vorauszahlungen geleistet habe. Muß ich das dem Wohngeld melden?
Erhöht sich das Wohngeld oder wird es niedriger, wenn
Änderungen bei Einkommen oder Miete eintreten?´
Allgemeine Fragen
Was sind Haushaltsmitglieder?
Haushaltsmitglieder sind Personen, die mit Ihnen zusammen in einer Wohnung wohnen und
entweder mit Ihnen verwandt sind oder mit Ihnen zusammen wirtschaften oder bei der eine
sogenannte Einstandsgemeinschaft vorliegt.. Personen, auf denen dies nicht zutrifft, sind
somit keine Haushaltsmitglieder und müssen dementsprechend nicht als
"Haushaltsmitglieder" im Antrag auf Wohngeld angegeben werden. Eine
Einstandsgemeinschaft liegt bei Paaren vor, die mindestens 1 Jahr zusammenleben. Die
1-Jahresfrist ist schon vor Ablauf des Jahres beendet, wenn das Paar zusammen wirtschaftet
und/oder in dessen Haushalt ein minderjähriges Kind lebt.
Ich mache ein FSJ/ein Praktikum/den Bundesfreiwilligendienst
- wie sieht es mit Wohngeld aus?
Grundsätzlich ist bei eine dieser Tätigkeiten ein Wohngeldanspruch vorhanden.
Allerdings bedeutet das nicht, daß auch wirklich Wohngeld gezahlt wird. Grund dafür ist
das oft für das Wohngeld zu niedrige Einkommen.
Habe ich als Azubi einen Anspruch auf Wohngeld?
Grundsätzlich besteht während der beruflichen Erstausbildung ein
Anspruch auf Berufsaubildungsbeihilfe (BAB), über daß Sie sich unter www.ausbildungundgeld.de näher informieren
können. Mit diesem grundsätzlichen Anspruch entfällt ein Anspruch auf Wohngeld, sofern
Sie allein leben. Dies gilt auch dann, wenn das BAB beispielsweise wegen zu hohem
Einkommen oder Vermögen der Eltern nicht gezahlt wird. Leben Sie mit jemanden zusammen,
der keinen grundsätzlichen Anspruch auf BAB (oder BaföG hat, könnte jedoch wieder ein
Wohngeldanspruch vorhanden sein.
Weiterführende Informationen
Ich bin Student oder mache eine schulische Ausbildung.
Habe ich Anspruch auf Wohngeld?
Solange dem Grunde nach ein Anspruch auf BaföG oder Schüler-BaföG besteht, ist kein
Anspruch auf Wohngeld vorhanden, sofern der Auszubildende allein lebt.Das gilt auch dann,
wenn BaföG zum Beispiel wegen zu hohem Einkommen und/oder Vermögen der Eltern nicht
gezahlt wird. Nur wenn das (Studenten-)BaföG als Vollkredit gewährt wird, besteht wieder
ein Anspruch auf Wohngeld. Auch wenn der Auszubildende mit jemanden zusammenwohnt, der
kein grundsätzlichen Anspruch auf Ausbildungsförderung hat, kann ein Wohngeldanspruch
wieder vorhanden sein.
Weiterführende Informationen
Ich beziehe ALG II/Grundsicherung. Kann ich
zusätzlich Wohngeld bekommen?
Der Bezug von ALG II ("Hartz IV"), Sozialhilfe oder Grundsicherung schließt
einen Wohngeldanspruch aus, sofern diese Leistung nicht vollständig als
Darlehen gewährt wird.
Weiterführende Informationen
Erhöht sich das Wohngeld oder wird es niedriger, wenn Änderungen
bei Einkommen oder Miete eintreten?
Eine Änderung der Höhe ergibt sich nur, wenn im laufenden Bewilligungszeitraum sich
das Einkommen oder die Miete um jeweils 15% verändern. Wird diese Grenze nicht
überschritten, wird der Wohngeldanspruch erst zu Beginn des kommenden
Bewilligungszeitraumes entsprechend angepaßt. Allerdings sollten Sie auch dann, wenn sich
die Änderung innerhalb der 15%-Grenze bewegt, dem Wohngeldamt die Änderung mitteilen, um
Ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen.
Weiterführende Informationen
Einkommen und Vermögen
Was zählt zum Einkommen?
Als Einkommen zählen alle Arten, unabhängig ob steuerfrei oder steuerpflichtig und
unabhängig davon, ob sie einmalig oder regelmäßig gezahlt werden. Insbesondere sind
dies
- Arbeitseinkommen
- Lohn und Gehalt inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie steuerfreie Zuschläge für
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
- Renten
- Unterhaltszahlungen
- Lohnersatzgelder (wie z.B. Krankengeld)
- ALG I
- Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld
- Mutterschaftsgeld
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
Es gibt nur sehr wenige Einkommensarten, die nicht bei dem Wohngeld angerechnet werden
(aber dennoch angegeben werden müssen!). Dazu zählen
- echte Darlehen
- Studien- oder Bildungskredite
- Kindergeld
- Elterngeld bis 300
Weiterführende Informationen
Was ist alles vom Einkommen absetzbar?
Mit einer jeweils 10%tigen Pauschalisierung wird die Zahlung von
- Einkommens- und/oder Lohnsteuer
- Beiträgen zur Rentenversicherung
- Beiträgen zur Krankenversicherung
vom Einkommen abgesetzt. Bei einem sozialversicherungspflichtigem Erwerbseinkommen wird
eine Werbungskostenpauschale von 1.000 je Jahr angesetzt. Bei höheren
Werbungskosten müssen diese nachgewiesen werden. Bei berufstätigen Eltern können
Kinderbetreuungskosten ebenso abgesetzt werden, sofern sich beide Elternteile in einer
Vollzeittätigkeit befinden und es sich um sozialversicherungspflichtiges Erwerbseinkommen
handelt.
Weiterführende Informationen
Kann ich auch bei keinem oder sehr geringem Einkommen Wohngeld bekommen? Was
ist das "Mindesteinkommen"?
Ab und zu ist im Internet etwas vom notwendigen "Mindesteinkommen" bei dem
Wohngeld geschrieben, gleichzeitig wird von selbsternannten "Experten" die
Existenz eines solchen Mindesteinkommens vehement bestritten. Wer hat nun Recht? Beide
Seiten, wobei aber die Aussage, daß es das Mindesteinkommen nicht gebe, eher irreführend
und falsch ist: begründet wird die Aussage dieser "Experten" damit, daß das
Wort "Mindesteinkommen" nirgendwo im Wohngeldgesetz vorkommt. Das ist richtig -
der Begriff "Mindesteinkommen" ist kein in diesem Zusammenhang offiziell
verwendetes Wort. Hätten die selbsternannten "Experten" aber auch mal das
Gesetz und die Verwaltungsordnungen gelesen (und vor allem: auch verstanden)
hätten, wüßten diese, daß ihre Ansicht falsch ist.
Voraussetzung für den Anspruch auf Wohngeld ist zumindest das Erreichen des
sozialhilferechtlichen Bedarf. Wie hoch dieser Bedarf ist, kann nicht pauschal ausgesagt
werden, da sich die Berechnung aus den unterschiedlichsten Parametern zusammensetzt. Eine
Faustformel finden Sie aber bei den Weiterführenden Informationen. Diese Faustformel
kann aber nur einen Anhaltspunkt geben - das tatsächliche
Mindesteinkommen kann durchaus niedriger, aber auch höher liegen. Genre helfen wir Ihnen
kostenlos bei der Berechnung Ihres Mindesteinkommens - alle entsprechenden Kontaktdaten
finden Sie unter www.sozial-hotline.de .
Weiterführende Informationen
Wieviel Einkommen darf ich haben, um noch Wohngeld zu
bekommen?
Es gibt ein Maximaleinkommen, daß sich nach der Anzahlt der Haushaltsmitglieder und
der Mietstufe des Wohnortes richtet.
Weiterführende Informationen
Wie hoch darf mein Vermögen sein?
Der Antragsteller darf bis zu 60.000 Vermögen haben, für jedes weitere
Haushaltsmitglied werden weitere 30.000 angerechnet.
Weiterführende Informationen
Miete und Belastungen
Was gehört zur Miete?
Entscheidend ist die Kaltbruttomiete, also die Kaltmiete zuzüglich der Betriebskosten,
aber ohne die Kosten für Warmwasser und Heizung.
Weiterführende Informationen
Was gehört zu den Belastungen bei einem Eigenheim?
Zu den Belastungen gehören alle laufenden Betriebskosten (wie z.B. Grundstücksteuern,
Müllabfuhr, Schornsteinfeger usw.) sowie die Kredite und Zinsen für den Grundstücks-
bzw. Hauskauf. Nicht dazu gehören die Kosten für Warmwasser und Heizung.
Weiterführende Informationen
Was sind Betriebskosten?
Zu der eigentlichen (Kalt-)Miete oder den (Kalt-)Belastungen kommen noch die laufenden
Betriebskosten hinzu, die bei dem Wohngeld entsprechend berücksichtigt werden. Was diese
Betriebskosten im einzelnen sein können, ist den weitergehenden Informationen zu
entnehmen.
Weiterführende Informationen
Ich muß Betriebskosten nachzahlen. Wie stelle ich bei
dem Wohngeldamt einen entsprechenden Antrag.
Gar nicht. Nachzahlungen werden bei dem Wohngeld nicht berücksichtigt und
entsprechende Anträge haben keinerlei Sinn. Allerdings sollte die Betriebskostenrechnung
bei dem nächsten Fortsetzungsantrag dem Wohngeldamt vorgelegt werden, da sich durch
erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen das Wohngeld erhöhen kann.
Ich habe Betriebskosten zurückerhalten, da ich
zuviel Vorauszahlungen geleistet habe. Muß ich das dem Wohngeld melden?
Nein, ein solches Guthaben ist ohne Belang für das Wohngeld. Allerdings kann sich
durch eine entsprechende Anpassung der Vorauszahlungen im nächsten Bewilligungszeitraum
ein niedrigeres Wohngeld ergeben.
Erhöht sich das Wohngeld oder wird es niedriger, wenn Änderungen
bei Einkommen oder Miete eintreten?
Ändert sich das Einkommen oder die Miete um mehr als 15%. wird das Wohngeld
entsprechend im laufenden Bewilligungszeitraum neu berechnet. Beträgt die Änderung
weniger als die 15%, wird sie erst mit Beginn des neuen Bewilligungszeitraumes
berücksichtigt. Aber dennoch sollte im Rahmen der Mitwirkungspflicht die Änderung
unverzüglich dem Amt mitgeteilt werden!