Zeitpunkt vom Wohngeld ausgeschlossen, ab dem ein Anspruch auf diese Leistung dem Grunde
nach besteht.
Antrag auf Arbeitslosengeld II bereits am 28. Februar, besteht der Anspruch auf
Arbeitslosengeld II dem Grunde
nach erst vom 1. April an. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Haushaltsmitglied vom Wohngeld
ausgeschlossen.
Leistung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 WoGG abgelehnt, versagt oder entzogen wird, gilt das
Haushaltsmitglied von
dem Zeitpunkt an als nicht vom Wohngeld ausgeschlossen, von dem ab die Rücknahme,
Ablehnung, Versagung
oder Entziehung wirkt. Auf die Bestandskraft dieser Entscheidung kommt es nicht an.
Haushaltsmitglied trotz des Darlehensanteils insgesamt eine Leistung nach § 7 Abs. 1 Satz
1 WoGG, die zu einem
Wohngeldausschluss führt, da bei der Ermittlung der Gesamtleistung Kosten der Unterkunft
berücksichtigt worden
sind.
an als nicht vom Wohngeld ausgeschlossen, von dem ab die Verzichtserklärung wirksam wird.
Nummer 15.01 ist
zu beachten.