Wohngeldberechnung berücksichtigten Haushaltsmitglieder fest, wenn sie bei Erlass des
Wohngeldbescheides
volljährig waren. Mit Ausnahme der wohngeldberechtigten Person haften vom Wohngeld
ausgeschlossene
Haushaltsmitglieder nicht gesamtschuldnerisch, auch wenn das Wohngeld an sie gezahlt
wurde. Soweit die
wohngeldberechtigte Person den Erstattungsanspruch nicht erfüllt, kann die
Wohngeldbehörde von jedem der
(anderen) berücksichtigten Haushaltsmitglieder den Erstattungsbetrag vollständig oder
teilweise fordern. Ist neben
der wohngeldberechtigten Person mehr als ein volljähriges berücksichtigtes
Haushaltsmitglied im Sinne des Satzes 1
vorhanden, steht es im Ermessen der Behörde, wem gegenüber sie die Forderung geltend
macht und vollstreckt.
nur der wohngeldberechtigten Person (oder ggf. einem Bevollmächtigten) bekannt zu geben.
In dem Bescheid sollen
alle bei der Wohngeldberechnung berücksichtigten Haushaltsmitglieder namentlich
aufgeführt werden.
erlassen wurde und Bewilligungszeiträume betrifft, die nach diesem Zeitpunkt beginnen.
Verbindung mit § 29 Abs. 2 WoGG nicht auf die Hälfte der Wohngeldleistung beschränkt.
Alle anderen Regelungen
des § 51 Abs. 1 und 2 SGB I gelten unverändert. Die zur Rückzahlung verpflichtete
Person hat eine möglicherweise
vorliegende Hilfebedürftigkeit, die durch die Aufrechnung zurückzufordernden Wohngeldes
entsteht oder verstärkt
wird, nachzuweisen. Die Wohngeldbehörde hat diese Prüfung nicht von sich aus
vorzunehmen.
Wohngeldanspruch aufrechnet, der nach dem ab dem 1. Januar 2009 geltenden Recht bewilligt
wurde. Es ist
unerheblich, wann der Erstattungsanspruch entstanden ist.
Verbindung mit § 29 Abs. 3 WoGG nicht auf die Hälfte der Wohngeldleistung beschränkt.
Alle anderen Regelungen
des § 52 SGB I gelten unverändert, insbesondere für Ansprüche
der Wohngeldbehörden an andere Leistungsträger.
Leistungsträgers mit einer ihr obliegenden Wohngeldleistung, die nach dem ab dem 1.
Januar 2009 geltenden Recht
bewilligt wurde, verrechnet. Es ist unerheblich, wann der Anspruch des anderen
Leistungsträgers entstanden ist.