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Einleitung

Jede Kommune in Deutschland hat eine eigene Mietstufe, wobei die Mietstufe 1 die niedrigste und die 6 die höchste ist. Die Mietstufe spielt bei der Berechnung der höchsten zuschußfähigen Miete bzw. Belastungen eine ganz entscheidende Rolle.

Die neuen Mietstufen ab 01.01.2009 sind bereits eingearbeitet. Für Vergleichszwecke ist die alte Mietstufe in Klammern aufgeführt.

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Mit der bisher kaum in der Öffentlichkeit bekannten Änderung der Mietstufen erhalten die Einwohner etlicher Kommunen mehr Wohngeld - am meisten dürften sich die Bewohner von Bad Abach in Bayern freuen, die nicht nur das höhere Wohngeld an sich erhalten, sondern gleichzeitig einen Sprung von Mietstufe 1 auf 4 machen. Gewinner sind neben Bayern vor allem Baden-Württemberg.

Aber wesentlich mehr Wohngeldempfänger werden weit weniger Wohngeld erhalten, als sie nach der freudigen Bekanntgabe der Regierung, das Wohngeld zu erhöhen, erwartet haben. Grund: die teilweise drastische Verringerung der Mietstufe. Insbesondere in Niedersachsen und ganz deutlich in NRW wird das auf sehr viele Bürger zutreffen.

Aber nicht nur diejenigen, die Wohngeld bekommen, werden davon betroffen sein. Weniger Geld für die Kosten der Unterkunft könnten auch die Bezieher von ALG II erhalten.

Diese haben keinen Anspruch auf Wohngeld, sondern bekommen die Kosten der Unterkunft erstattet. Dabei gibt es Höchstgrenzen. Sie können laut Bundessozialgericht durch einen Mietspiegel oder „andere valide Erkenntnisse“ festgelegt werden. Wo diese nicht existieren, gilt nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen bislang die Regelung „Rechte Spalte der Wohngeldtabelle plus zehn Prozent“.

Konkret bedeutet dies, dass zum Beispiel bei einem Einpersonenhaushalt mit Kategorie 4 die Kosten zur Unterkunft bisher bis zu einer Höhe von 357,50 Euro übernommen wurden. Künftig ist die neue Wohngeldtabelle ausschlaggebend. Durch die Runterstufung auf Kategorie 3 liegt die Höchstgrenze ab 2009 bei 330 Euro. Bei einem Zweipersonenhaushalt sinkt die Höchstgrenze von 434,50 Euro auf 402 Euro, bei drei Personen von 517 auf 479, bei vier Personen von 599,50 auf 556, bei fünf Personen von 687,50 auf 638 Euro.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) ist alarmiert. „Die Erhöhung des Wohngeldes darf nicht zur Absenkung der Mietzahlungen an ALG-II-Empfänger führen. Das ist völlig gegen den Sinn der neuen Regelung“, kritisiert Bernd Stöver, Geschäftsführer des DMB-Landesverbandes Niedersachsen. „Wir gehen davon aus, dass die neue Regelung nur Personen betrifft, die 2009 Kosten zur Unterkunft neu beantragen. Für die Altfälle gibt es einen Bestandsschutz“, sagt Horst-Peter Ludwigs, Sprecher der Niedersächsischen Landesarmutskonferenz. Dem widerspricht Hubert Meyer vom Niedersächsischen Landkreistag: „Die Kosten für die Unterkunft werden immer für ein Jahr bewilligt und dann neu überprüft. Dabei muss die dann geltende Rechtslage von den Kommunen angewendet werden.“

In Zusammenarbeit mit www.wohngeldantrag.de stellte die Bundestagsabgeordnete Heidrun Bluhm (DIE LINKE) eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung, die die Mietstufenänderung zum Thema hatte. Eine Rede der Bundestagsabgeordneten  Dorothée Menzner (DIE LINKE) zur Problematik ist hier aufrufbar.

Für Statistikfans eine kleine Aufstellung. Bei den nicht aufgeführten Stadtstaaten ändert sich nichts

Baden-Württemberg

höhere Mietstufe niedrigere Mietstufe
Anzahl Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner 68 19
Anzahl Landkreise mit Orschaften unter 10.000 Einwohner 5 4

Bayern

höhere Mietstufe niedrigere Mietstufe
Anzahl Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner 41 13
Anzahl Landkreise mit Orschaften unter 10.000 Einwohner 6 3

Brandenburg

höhere Mietstufe niedrigere Mietstufe
Anzahl Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner 23 8
Anzahl Landkreise mit Orschaften unter 10.000 Einwohner 1 1

Hessen

höhere Mietstufe niedrigere Mietstufe
Anzahl Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner 19 44
Anzahl Landkreise mit Orschaften unter 10.000 Einwohner 2 2

Mecklenburg-Vorpommern

höhere Mietstufe niedrigere Mietstufe
Anzahl Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner 7 4
Anzahl Landkreise mit Orschaften unter 10.000 Einwohner 3 0

Niedersachsen

höhere Mietstufe niedrigere Mietstufe
Anzahl Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner 3 89
Anzahl Landkreise mit Orschaften unter 10.000 Einwohner 0 14

Nordrhein-Westfalen

höhere Mietstufe niedrigere Mietstufe
Anzahl Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner 3 144
Anzahl Landkreise mit Orschaften unter 10.000 Einwohner 0 12

Rheinland-Pfalz

höhere Mietstufe niedrigere Mietstufe
Anzahl Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner 1 15
Anzahl Landkreise mit Orschaften unter 10.000 Einwohner 1 6

Saarland

höhere Mietstufe niedrigere Mietstufe
Anzahl Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner 1 25
Anzahl Landkreise mit Orschaften unter 10.000 Einwohner 0 3

Sachsen

höhere Mietstufe niedrigere Mietstufe
Anzahl Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner 4 20
Anzahl Landkreise mit Orschaften unter 10.000 Einwohner 0 3

Sachsen-Anhalt

höhere Mietstufe niedrigere Mietstufe
Anzahl Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner 0 3
Anzahl Landkreise mit Orschaften unter 10.000 Einwohner kein Vergleich möglich, da eine Kreisreform stattgefunden hat

Schleswig-Holstein

höhere Mietstufe niedrigere Mietstufe
Anzahl Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner 0 31
Anzahl Landkreise mit Orschaften unter 10.000 Einwohner 0 10

Thüringen

höhere Mietstufe niedrigere Mietstufe
Anzahl Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner 5 3
Anzahl Landkreise mit Orschaften unter 10.000 Einwohner 1 1

Gesamt

höhere Mietstufe niedrigere Mietstufe
Anzahl Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner 179 421
Anzahl Landkreise mit Orschaften unter 10.000 Einwohner 19 59