Muster

Das Ergebnis Ihrer individuellen Berechnung entsprechend Ihrer Angaben:
Antragsteller 1 (Haushaltsvorstand)
Unterhalt 750,00 €
./. pauschaler Abzug nach §12 WoGG (6%) - 45,00 €
Monatliches Einkommen 705,00 €
Antragsteller 2 (Kind)
ohne Einkommen 0,00 €
Berechnung
Monatliches Gesamteinkommen 705,00 €
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Anrechenbare monatliche Bruttokaltmiete 238,00 €
Zuschußfähige monatliche Miete 238,00 €
Mietzuschuß/Wohngeld monatlich (Mietstufe 4) 67,00 €
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Sie sollten einen Antrag auf Wohngeld stellen!

Ein Erhöhungsantrag ist möglich, falls die monatl. Gesamteinnahmen um mehr als 112,50 € (unter 637,50 €) sinken.

Nach der geplanten Wohngelderhöhung ab dem 01.01.2009 würden Sie nach derzeitiger Gesetzeslage  112,- € Wohngeld erhalten.

Allerdings haben Sie auch Anspruch auf die Grundsicherung des ALG II. Hier würde sich die monatliche Zuzahlung auf 230,80 € belaufen. Eine Beantragung beider Leistungen - also Wohngeld und ALG II - ist nicht möglich. Weitere Informationen und die Berechnung Ihres ALG-II-Anspruches finden Sie hier.

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Für diese Berechnung übernehmen wir keine Gewähr. Ein Rechtsanspruch kann nicht abgeleitet werden.

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