| Sie sollten einen Antrag auf
Wohngeld stellen! Ein Erhöhungsantrag ist möglich, falls die
monatl. Gesamteinnahmen um mehr als 112,50 (unter 637,50 ) sinken.
Nach der geplanten Wohngelderhöhung ab dem 01.01.2009
würden Sie nach derzeitiger Gesetzeslage 112,- Wohngeld erhalten.
Allerdings haben Sie auch Anspruch auf die Grundsicherung des ALG II. Hier
würde sich die monatliche Zuzahlung auf 230,80
belaufen. Eine Beantragung beider Leistungen - also Wohngeld und ALG II - ist nicht möglich. Weitere Informationen und die Berechnung Ihres
ALG-II-Anspruches finden Sie hier. |