Wohngeldantrag – So geht Wohngeld Beantragen

Der Wohngeldantrag. Das Wohngeld zu beantragen, ist keine Sache, die mal eben so erledigt ist, denn natürlich will der Staat zunächst klären, ob tatsächlich Anspruch auf Wohngeld besteht. Der Wohngeldantrag ist also ein ähnlich förmlicher Akt, wie bei der Beantragung anderer Sozialleistungen auch. Mit dieser Ratgeberseite möchten wir dabei unterstützen, das Wohngeld zu beantragen. Darüberhinaus haben wir hier weitere Informationen rund um das Wohnen.

Wohngeldantrag

Hier nun also der große Ratgeber rund um das Wohngeld.

Was ist Wohngeld?

Mieterinnen und Mieter und sogar selbstnutzende Eigentümer*innen können Wohngeld als staatlichen Zuschuss beantragen. Das Wohngeld ist also ein staatlicher Zuschuss, um Geringverdiener*innen zu unterstützen.

Vor allem in Zeiten, in denen die Mieten immer teurer werden und die Mietpreisbremse viel diskutiert wird, ist das Wohngeld ein probates Mittel, um den in den Ballungszentren lebenden Mietern*innen zu helfen, weil Wohnen immer teurer wird und auch die Verbraucherpreise steigen. Das Wohngeld steht also in direkter Verbindung zur Einkommensentwicklung und zur Mietentwicklung.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Beantragt werden kann das Wohngeld als Mietzuschuss für Mieter*innen mit geringem Einkommen, ferner können Studenten und Studentinnen mit Bafög-Anspruch das Wohngeld beantragen und auch Eigentümer*innen können unter bestimmten Bedingungen auf Lastenzuschuss hoffen.

Wo stellt man den Antrag?

Der Wohngeldantrag wird bei der Stadtverwaltung oder bei den Gemeinden gestellt. Entscheidend ist hierbei die Frage, nach dem Wohnort der Antragsteller*innen. In den behördlichen Einrichtungen findet man zumeist eine Wohngeldstelle vor. Hier unterstütz das Personal, wenn es darum geht die geforderten Unterlagen zu benennen. In einem Termin vor Ort kann man die Unterlagen samt Antrag einreichen.

Übrigens: Die Kosten für das Wohngeld zahlen je zur Hälfte der Bund (er erstattet den betrag) und Kommunen.

Höchstbetrag und Berechnung gemäß Wohngeldgesetz

Wohngeld berechnen

Zur Höhe des Wohngelds gibt es klare Vorgeben, geregelt im WoGG (Wohngeldgesetz). Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Oft wird im Internet nach dem Wohngeld Höchstbetrag gesucht. Hierzu sollte man wissen, dass für die Wohngeld Berechnung primär die Größe des eigenen Haushalts der Antragsteller*innen, die monatliche Belastung und das Einkommen, sowie das Mietniveau vor Ort zählen. So ist es nur logisch, dass die Höhe des Wohngeld je nach Ort variieren kann.

Der Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von den Mietstufen ab. Um die Höhe des Wohngeldanspruch zu ermitteln, zieht man stets die Mietstufen hinzu. Mittels dieser wird der übliche Mietpreis vor Ort mit anderen Städten abgeglichen. man unterscheidet hier 7 Stufen, wobei die Stufe 7 die teuerste Mietstufe darstellt.

Tipp: Im Internet gibt es Wohngeldrechner bei denen man die eigenen Werte eintragen kann. Mittels dieser Wohngeldrechner lässt sich das zu erwartende Wohngeld gut ermitteln.

Weitere häufige Fragen rund um den Wohngeld Antrag

Hier kurz und knapp, die Antworten auf einige Fragen im Zusammenhang mit dem Wohngeld:

Wird eventuelles Pflegegeld bei der Berechnung des Wohngeldes angerechnet?

Gemäß Internetquellen wird das Pflegegeld in der Praxis nicht angerechnet, wenn es um die Berechnung des Wohngeldes geht. Dem ist so, weil es sich bei dem Pflegegeld nicht um Einkommen handelt. In der Praxis gibt es dennoch das eine oder andere, das es zu beachten gilt, denn das Pflegegeld muss sehr wohl angegeben werden. Die Antwort auf die Frage, „Wird Pflegegeld auf Wohngeld angerechnet?“, ist aber klar Nein!

Wie groß darf die Wohnung sein?

Tatsächlich ist die Größe der Wohnung zunächst nicht relevant, wenn es um die Wohngeldberechnung geht. Durchaus relevant ist jedoch die Frage nach der jeweiligen Mietstufe. Sehr wohl aber sollte man, wenn man das Wohngeld beantragen möchte, wissen, dass die Miete für die Wohnung nicht zu hoch sein sollte, denn die Miete wird nur anteilig übernommen und es wird nur bis zur Mietobergrenze ausgezahlt.