Menschen, die nur vorübergehend in einem Heim wohnen, keinen Wohngeldanspruch haben.
Eine vorübergehende Heimunterbringung kann zum Beispiel in einem Kurzzeitheim erfolgen.
Allerdings hängt die vorübergehende Aunahme nicht vom Charakter des Heimes (also zum
Beispiel, ob es sich um ein Kurz- oder ein Langzeitheim handelt) - eine vorübergehende
Aufnahme kann auch in einem Langzeitheim erfolgen.
Auch Menschen, die aufgrund einer Notaufnahme vorübergehend und also
ohne Heimvertrag in einem Heim wohnen, haben keinen Wohngeldanspruch.
Was ist aber vorübergehend? Der Gestzgeber definiert diesen Begriff mit einem Zeitraum
von bis zu drei Monaten.