Anlage 2 (zu § 19 Abs. 2) Rechenschritte und Rundungen
1. M" ist die gerundete zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung (§ 19 Abs. 1 Satz 2). Bei der Umrechnung der ungerundeten zu berücksichtigenden monatlichen Miete oder Belastung im Sinne der §§ 11 und 12 (M*") auf M" gilt:
Um M" zu erhalten, ist M*" auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn M*" nicht bereits durch 10 ohne Rest teilbar ist. Wenn M*" durch 10 ohne Rest teilbar ist, bleibt M*" unverändert. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 5 Euro abzuziehen.
2. Y" ist das gerundete monatliche Gesamteinkommen (§ 19 Abs. 1 Satz 3). Bei der Umrechnung des ungerundeten monatlichen Gesamteinkommens im Sinne des § 13 (Y*") auf Y" gilt:
Um Y" zu erhalten, ist Y*" auf den nächsten durch 10 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn es nicht bereits durch 10 ohne Rest teilbar ist. Wenn Y*" durch 10 ohne Rest teilbar ist, bleibt Y*" unverändert. Von dem sich ergebenden Betrag sind stets 5 Euro abzuziehen.
3. Werte für M" und Y", die unterhalb der folgenden Tabellenwerte liegen, werden durch diese ersetzt:
| 1 Haushalts- mitglied |
2 Haushalts- mitglieder |
3 Haushalts- mitglieder |
4 Haushalts- mitglieder |
5 Haushalts- mitglieder |
6 Haushalts- mitglieder |
|
| M | 45 | 55 | 65 | 75 | 85 | 85 |
| Y | 205 | 245 | 265 | 315 | 345 | 365 |
| 7 Haushalts- mitglieder |
8 Haushalts- mitglieder |
9 Haushalts- mitglieder |
10 Haushalts- mitglieder |
11 Haushalts- mitglieder |
12 Haushalts- mitglieder |
|
| M | 95 | 105 | 115 | 125 | 155 | 245 |
| Y | 385 | 415 | 585 | 805 | 1.085 | 1.255 |
4. Der ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ergibt sich durch Einsetzen der
Werte für a", b", c" (Anlage 1) und für M" und
Y" in die Formel nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und durch
Ausführen der vier folgenden Rechenschritte:
Berechnung der Dezimalzahlen
z1 = a + b · M + c · Y,
z2 = z1 · Y,
z3 = M - z2,
z4 = 1,08 · z3.
Hierbei sind die Dezimalzahlen als Festkommazahlen mit zehn Nachkommastellen zu berechnen.
5. Dieser ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufzurunden, wenn der sich ohne Rundung ergebende restliche Cent-Betrag größer als oder gleich 50 ist; er ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden, wenn der sich ohne Rundung ergebende restliche Cent-Betrag kleiner als 50 ist.
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