§ 13 Gesamteinkommen
(1) Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen (§ 14) der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der
Freibeträge (§ 17) und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen
(§ 18).
(2) Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.
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