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Ausschluß bestimmter Personenkreise - Wehrpflichtige/Zivildienst

Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, die alleinstehend sind und nicht im Haushalt der Familie leben, erhalten kein Wohngeld.

Als "Alleinstehend" wird derjenige gewertet, der nicht mit einem Ehepartner, seinem Kind (das sind eheliche, adoptierte und Stiefkinder) oder Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern) eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bildet.