Ausschluß bestimmter Personenkreise - Wehrpflichtige/Zivildienst
Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, die alleinstehend sind und nicht im
Haushalt der Familie leben, erhalten kein Wohngeld.
Als "Alleinstehend" wird derjenige gewertet, der nicht mit einem
Ehepartner, seinem Kind (das sind eheliche, adoptierte und Stiefkinder) oder
Verwandten in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern) eine Wohn- und
Wirtschaftsgemeinschaft bildet.
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