Startseite | Umfrage | Impressum | Datenschutz | Kontakt | News | Forum | Weitere Projekte
Benutzerdefinierte Suche
Der Mietzuschuß

Prinzipiell kann jeder Mieter einer Wohnung Wohngeld beantragen. Als Mieter werden in diesem Sinne auch Untermieter angesehen, die ebenfalls wohngeldberechtigt sind.

Mitglieder einer Wohngemeinschaft können das Wohngeld nur getrennt und jeder für sich beantragen, womit sich das Wohngeld im Vergleich mit dem einer Familie vermindert. Diese Regelung gilt nicht nur dann, wenn alle Mitglieder einer WG den Mietvertrag unterschrieben haben, sondern auch dann, wenn nur ein Mitglied der WG den Mietvertrag unterzeichnet und mit den anderen Mitgliedern der WG Untermietsverträge abgeschlossen hat.