Prinzipiell kann jeder Mieter einer Wohnung
Wohngeld beantragen. Als Mieter werden in diesem Sinne auch Untermieter
angesehen, die ebenfalls wohngeldberechtigt sind.
Mitglieder einer Wohngemeinschaft können
das Wohngeld nur getrennt und jeder für sich beantragen, womit
sich das Wohngeld im Vergleich mit dem einer Familie vermindert. Diese
Regelung gilt nicht nur dann, wenn alle Mitglieder einer WG den
Mietvertrag unterschrieben haben, sondern auch dann, wenn nur ein
Mitglied der WG den Mietvertrag unterzeichnet und mit den anderen
Mitgliedern der WG Untermietsverträge abgeschlossen
hat.