Wegfall des Wohngeldanspruches
In den folgenden Fällen fällt der Wohngeldanspruch weg:
- bei Aufgabe des Wohnraums,
- bei Zweckentfremdung des Wohngeldes und
- bei Tod des Berechtigten.
Ein Umzug ("Aufgabe der Wohnung") ist
unverzüglich dem Wohnamt zu melden.
Wird das Wohngeld nicht zur Bezahlung der Miete verwendet, geht das
Wohnamt von einer "Zweckentfremdung" aus und kann die
weiteren Leistungen versagen.
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