Es gibt zwei Wege zu einem
Widerspruch:
Eine telefonischer Widerspruch
ist nicht möglich, allerdings kann man bei einem selbstverfaßten Widerspruch
diesen per unterschriebenen Fax an das Wohnamt
senden.
Der Widerspruch muß grundsätzlich in deutscher Sprache geschrieben sein.
EU-Angehörige können den Widerspruch auch in einer der EU-Sprache verfassen.