Die Alternative zu der komplizierten Wohngeldformel sind die
Wohngeldtabellen, die Sie hier
finden.
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Bei Haushalten mit mehr als 8 Mitgliedern muß jedoch
wieder auf die Wohngeldformel zurückgegriffen
werden. |
Jede der Tabellen staffelt sich nach der Höhe des
Gesamteinkommen und der Höhe der Miete oder Belastung.
Am besten lassen sich die Tabellen an einem Beispiel
erklären.
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Ein Ehepaar mit einem Kind und einem monatlichen
Gesamteinkommen von 1 035 € zahlt monatlich eine Miete von 512
€. |
Nun gilt es, in den Tabellen 4 Berechnungsschritte
vorzunehmen.
1. Schritt
Als erstes müssen Sie die auf Sie zutreffende Tabelle
auswählen. Für unser Beispiel klickt man also als erstes auf den Punkt "Familie
mit 3 Angehörigen", dann anschließend auf den Punkt "Einkommen von 650 bis 1100
€" und schließlich auf den Punkt "Miete von 380 bis 540 €". Erst dann öffnet
sich die eigentliche Tabelle.
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Erwerbseinkommen muß immer brutto, also VOR Abzug der Steuern und Sozialabgaben, berechnet werden!
Allerdings sollten die entsprechenden Pauschalen und Werbungskosten vor Benutzung der Wohngeldtabellen
abgezogen werden. |
2. Schritt
In der Tabelle sehen Sie am linken Tabellenrand die Werte
für das monatliche Gesamteinkommen, die in verschiedenen Spannbreiten bestimmt
sind. In unserem Beispiel muß die Spalte "1030 - 1040" ausgewählt
werden.
3. Schritt
Am oberen Rand sind die Werte für die monatliche Miete
oder Belastung aufgeführt. Für unser Beispiel wird die Spalte "510 - 520"
herangezogen.
4. Schritt
Nun verlängern Sie die Zeile mit Ihrem monatlichen
Einkommen und die Spalte mit den Wohnkosten bis zum Schnittpunkt. Der hier
angegebene Wert ist das Wohngeld, das beansprucht werden kann. In unserem
Beispiel ergibt sich also ein Wohngeldanspruch von 143 €.
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Aber Achtung: in bestimmten Fällen (wie beim fehlendem
notwendigen Mindesteinkommen) werden hier Zahlen
genannt, die nicht zutreffen. Insofern sind die Tabellen nur eine
Orientierung. |