Ausschluß bestimmter Personenkreise - Ausländische Soldaten
Mitglieder einer in Deutschland stationierten Truppe der
NATO-Streitkräfte sowie das zivile Gefolge dieser Truppen sowie die
nichtdeutschen Angehörigen der Soldaten und des zivilen Gefolges haben keinen Anspruch auf Wohngeld.
Allerdings sind deutsche Ehegatten bzw. deren deutsche Angehörigen
wohngeldberechtigt; in einem solchen Fall wird der Anteil des deutschen
Ehegatten am Gesamteinkommen berechnet und entsprechend anteilig mit Wohngeld
beglichen.
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