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Ausschluß bestimmter Personenkreise - Ausländische Soldaten

Mitglieder einer in Deutschland stationierten Truppe der NATO-Streitkräfte sowie das zivile Gefolge dieser Truppen sowie die nichtdeutschen Angehörigen der Soldaten und des zivilen Gefolges haben keinen Anspruch auf Wohngeld.

Allerdings sind deutsche Ehegatten bzw. deren deutsche Angehörigen wohngeldberechtigt; in einem solchen Fall wird der Anteil des deutschen Ehegatten am Gesamteinkommen berechnet und entsprechend anteilig mit Wohngeld beglichen.