Welche Arten von Mieten und Belastungen bei dem Wohngeld
akzeptiert werden, wurde bereits hier
ausgeführt.
Zu der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung gehören
nicht die anteiligen Kosten für
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den ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzten
Wohnraum
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untervermieteten Wohnraum
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den Teil des Wohnraumes, in dem zwar ein Haushaltsmitglied
wohnt, das aber keinen Anspruch auf Wohngeld hat.
Außer Betracht bleiben bei der
Miete weiterhin
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die Betriebskosten für zentrale Heizungs- und
Warmwasserversorgungsanlagen sowie zentrale Brennstoffanlagen
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Kosten für Heizung und Warmwasser
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Untermietzuschläge
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Zuschläge für die Nutzung von Wohnräumen zu anderen als
Wohnzwecken
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Vergütungen für die Überlassung von Möbeln (Ausnahme:
übliche Einbaumöbel z.B. in der Küche)
Was hinsichtlich der Betriebskosten beim Wohngeld
anerkannt wird, können Sie hier nachlesen.
Die Miete wird nur bis zu einem Höchstbetrag
berücksichtigt, der sich aus der Anzahl der Haushaltsmitgliedern und der
Mietstufe ergibt. Welche Mietstufe Ihr Wohnort hat, können Sie hier nachschlagen.