In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anrufe von Leuten, die Meister-BAföG
beziehen und deren Wohngeldantrag abgelehnt wurde. Die Anrufer sind vor allem deswegen
irritiert, weil im Internet in den einschlägigen Foren wie in Stein gemeißelt steht,
daß bei Bezug von Meister-BAföG zu 100% ein Anspruch bestehe.
Mal davon abgesehen, dass man den meisten Antworten auf (sozial-)rechtliche
Fragen im Internet mißtrauen sollte, ist die Situation mit dem Meister-BAföG und dem
Wohngeld nicht ganz so einfach wie oftmals dargestellt.
Entscheidend für einen Anspruch ist die Förderungsart der Ausbildung. Kann
für die Ausbildung ausschließlich nur Meister-BAföG und keine anderen BAföG-Arten
beantragt werden, ist der Wohngeldanspruch tatsächlich gegeben und man kann also Wohngeld
erhalten, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kein Anspruch auf Wohngeld ist dagegen
vorhanden, wenn die Ausbildung auch mit Schüler-BAföG gefördert werden kann und der
Teilnehmer somit ein Wahlrecht hat(te). Dabei ist es unerheblich, für welches BAföG-Art
sich der Betroffene entscheidet - der Wohngeldanspruch ist nicht mehr gegeben, solange der
Auszubildende nicht mit einem Partner oder Kind zusammen wohnt.