Es gibt eine Sonderform des Wohngeldes, nämlich das
"Kinder-"Wohngeld.
Eigentlich widerspricht dieses Kinderwohngeld der Logik und Systematik des
Wohngeldes: das Wohngeld wird ja als Zuschuss zur Miete gezahlt, eine der Voraussetzungen
ist die Erreichung des Lebensunterhaltes für alle Haushaltsmitglieder
und Babys können im allgemeinen auch keine Anträge ausfüllen oder unterschreiben.
Dennoch wurde diese Art des Wohngeldes eingeführt, um so Kinder, die durch bestimmte
Einkommensarten den eigenen Lebensunterhalt decken können, aus den Statistiken in Sachen
ALG II (umgangssprachlich auch "HARTZ IV" genannt) herausnehmen zu können.
Im folgenden erklären wir die Voraussetzungen für das Kinderwohngeld.