| Einkommensart |
Anrechenbarkeit
bei dem Wohngeld |
| Verdienstausfall, Ersatz von -
der gegnerischen Versicherung nach Unfallschaden |
ja |
| Verdienstausfallentschädigung
nach § 13 USG |
ja |
| Verletztengeld nach § 45 SGB VII |
ja |
| Verletztengeld
nach § 47 (2)
SGB VII in Höhe des ALG II |
ja, sofern die Leistung
nicht zum Ausschluß nach § 7 WoGG führt |
| Verletztenrente nach §§ 56 bis 62 SGB
VII |
ja |
Vermietung
und Verpachtung
- von unbeweglichen Vermögen (Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile, Wohnungen,
möblierte Zimmer, Erbbaurecht, Schiffe
- bei Untervermietung
- bei Nießbrauch
- von beweglichen Betriebsvermögen (z.B. Maschinen, Praxiseinrichtungen)
- zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten (Urheberrechte)
- Mietwert der eigengenutzten Wohnung im Mehrfamilienhaus
- Mietwert der eigenen Wohnung, wenn lastenzuschussberechtigt
|
ja
nein
|
| Vermittlungsprovision |
ja |
| Vermögenswirksame
Leistungen |
ja |
| Verpflegungsmehraufwendungen |
ja, soweit die Pauschbeträge nach § 4 (5) Satz 1 Nr. 5
EStG überschritten werden |
| Versorgungsausgleich,
Leistungen aufgrund eines schuldrechtlichen - |
ja |
Versorgungsbezüge
- Ruhegehalt
- Witwen- und Waisengeld
- Unterhaltsbeitrag
- Unterhaltsbeitrag aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften
- Sterbegeld i.S. des § 18 BeamtVG sowie entsprechende Bezüge im private Dienst
|
ja |
| Versorgungsfreibetrag
nach § 19 (2) und
(3) EStG |
ja |
| Versorgungskrankengeld nach § 16 BVG |
ja |
| Versorgungsleistungen,
Einkünfte aus |
ja |
| Versorgungszuschlag für Beamte
bei Beurlaubung ohne Dienstbezüge (Post) |
ja |
| Vollzeitpflege |
--> SGB VIII |
| Vorruhestandsgeld nach der VO
über die Gewährung von Vorruhestandsgeld vom 08.02.90 |
ja |