| Einkommensart |
Anrechenbarkeit
bei dem Wohngeld |
Ratsmitglieder
- Ersatz für Verdienstausfall oder Zeitverlust
- Pauschale Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder
|
ja
ja, soweit steuerfreier Betrag |
| Rehabilitierungsgesetz,
Leistungen nach
|
ja |
| Rehabilitierungsgesetz,
Leistungen nach
|
nein |
| Reisekostenerstattungen
an private Arbeitnehmer |
nein |
| Reisekostenvergütung aus
öffentlichen Kassen |
nein |
Renten
(Leibrenten)
- aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Altersrente, Renten wegen Berufsunfähigkeit
oder Erwerbsunfähigkeit, Hinterbliebenenrenten wie z.B. Witwen-, Witwerrenten und
Waisenrenten)
- nach dem Gesetz über eine Altershilfe der Landwirte (vorzeitiges Altersgeld, Waisen-
und Hinterbliebenengeld)
- Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder und der
Zusatzversorgungskassen der Gemeinden, soweit eigene Beiträge des Arbeitnehmers geleistet
worden sind
- Renten aus der Knappschaftsversicherung
- Renten aus betrieblichen Pensionskassen und Direktversicherungen, sofern sie auf
früheren Beitragsleistungen des Arbeitnehmers beruhen
- Renten aus privaten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall
- private Berufsunfähigkeitsrenten und Rentenzahlungen aus privaten Unfallversicherungen
- ausländische Renten (wie Leibrenten)
|
ja |
Renten und Beihilfen an
Hinterbliebene nach den §§ 63 bis 61 SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung)
- Witwen- und Witwerrente
- Waisenrente
- Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie, sog. Elternrente
- Witwen-, Witwer- oder Waisenbeihilfe
|
ja |
| Ruhegehalt |
ja |