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Einkommenskatalog

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Einkommensart Anrechenbarkeit bei dem Wohngeld
Geburtsbeihilfe des Arbeitgebers (einmalige Zuwendung aus Anlaß der Geburt eines Kindes) ja
Geldspenden
  • von natürlichen Personen
  • von Institutionen (öffentliche Kassen, Stiftungen)
 

ja, sofern nicht einmalig
nein

Gelegentliche Vermittlung und Vermietung beweglicher Gegenstände ja, wenn 256 € im Jahr überschritten werden. Dann erfolgt die Anrechnung auch in voller Höhe.
Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten nach §§ 8 und 8a SGB IV ja
Geringverdiener nach § 8 (1) Nr. 1 SGB IV ja
Gewerbebetrieb --> selbstständige Arbeit
Gewinnanteile ja
Graduiertenförderung (sofern als Zuschuß gezahlt; dazu gehören Promotionsstipendien der Begabtenförderungswerke, Promotionsstipendien in Graduiertenkollegs und Promotionsstipendien nach Landesrecht
  • Forschungsbeihilfen, Druckkostenzuschüsse, Reisekostenzuschüsse usw.
ja

 

nein

Gratifikationen ja
Gründungszuschuß nach §§ 57 ff. SGB III nein
Grundsicherungsleistung nach SGB XII ja, sofern die Leistungen nicht zum Ausschluß nach
§ 7 WoGG führen