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Erhöhung des Wohngeldanspruches

In drei Fällen wird das Wohngeld erhöht:

  • wenn sich die Anzahl der Familienmitglieder erhöht hat;
  • wenn die zu berücksichtigende Miete bzw. Belastung um mehr als 15% gestiegen ist;
  • wenn sich das Gesamteinkommen um mehr als 15% verringert hat.

Eine Erhöhung wird nur auf Antrag vorgenommen.