Erhöhung des Wohngeldanspruches
In drei Fällen wird das Wohngeld erhöht:
- wenn sich die Anzahl der Familienmitglieder erhöht hat;
- wenn die zu berücksichtigende Miete bzw. Belastung um mehr als 15%
gestiegen ist;
- wenn sich das Gesamteinkommen um mehr als 15% verringert
hat.
Eine Erhöhung wird nur auf Antrag
vorgenommen.
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