Heimbewohner können dann Wohngeld
beantragen, wenn sie dauerhaft in einem Heim untergebracht sind und das
Heim
- eine Einrichtung ist, in der alte Menschen
sowie pflegebedürftige oder behinderte Volljährige zu
Wohnzwecken aufgenommen werden;
- ihren Bewohnern neben der Unterkunft auch
Verpflegung und Pflege gewährt;
- für die Unterbringung Geld von den
Bewohnern verlangt und
- unabhängig vom Wechsel und Zahl der
Bewohner unabhängig besteht.