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Der Mietzuschuß

Heimbewohner können dann Wohngeld beantragen, wenn sie dauerhaft in einem Heim untergebracht sind und das Heim

  • eine Einrichtung ist, in der alte Menschen sowie pflegebedürftige oder behinderte Volljährige zu Wohnzwecken aufgenommen werden;
  • ihren Bewohnern neben der Unterkunft auch Verpflegung und Pflege gewährt;
  • für die Unterbringung Geld von den Bewohnern verlangt und
  • unabhängig vom Wechsel und Zahl der Bewohner unabhängig besteht.