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Die Ausschlußgründe
Ausschluß bestimmter Personenkreise - Diplomaten
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben
Mitglieder von diplomatischen Missionen;
Mitglieder von konsularischen Vertretungen;
deren Familienangehörige;
in der Regel auch das ausschließlich für die ausländischen Mitglieder tätige Hauspersonal.