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Ausschluß bestimmter Personenkreise - Diplomaten

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben

  • Mitglieder von diplomatischen Missionen;
  • Mitglieder von konsularischen Vertretungen;
  • deren Familienangehörige;
  • in der Regel auch das ausschließlich für die ausländischen Mitglieder tätige Hauspersonal.