Nach Antragstellung entscheidet die Wohngeldstelle über den Antrag
und erläßt entweder einen Bewilligungs- oder einen
Ablehnungsbescheid.
Erhält der Antragsteller einen Ablehnungsbescheid, kann er Rechtsmittel einlegen.
Der Bewilligungsbescheid muß eine
Belehrung über die Mitteilungspflichten enthalten. Das bedeutet, daß der
Antragsteller der Wohngeldstelle
- die Verminderung der Miete um mehr als 15%;
- die Erhöhung des Einkommens um mehr als 15% und
- den Auszug von Familienmitgliedern
unverzüglich melden muß.
Außerdem enthält der Bescheid einen Hinweis auf den Bewilligungszeitraum.