Die Gewährung von Wohngeld ist von einem Antrag abhängig, wobei der Anspruch erst ab dem Monat gilt, in
dem der Antrag gestellt wurde.
Es gibt drei Arten von Anträge:
- der Erstantrag
- der Wiederholungsantrag (nach Ablauf des jeweiligen
Bewilligungseitraumes) und der
- Erhöhungsantrag zur Erhöhung des Wohngeldes.
Ein zunächst formloser Antrag gibt Ihnen
Zeit, das eigentliche Antragsformular in ruhe auszufüllen, denn mit dem
formlosen Antrag beginnt bereits der Anspruch auf das Wohngeld. Sie erhalten
dann vom Wohngeldamt den normalen Antrag zum Ausfüllen zugesandt.
Ein solch formloser Antrag sollte folgende Angaben zwingend
enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers;
- eine Formulierung, nach der Wohngeld beantragt wird (z.B. "hiermit
beantrage ich Wohngeld für die Wohnung in der Musterstraße 321 ab dem
DATUM.");
- Anschrift der Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird;
- das Datum, ab wann das Wohngeld beantragt wird (in der Regel der
laufende Monat).
Der Antrag ist an die Wohngeldstelle zu richten, die meist bei der
Kreis-, Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung angesiedelt. Unter Umständen hält
Ihr Wohngeldamt auch online Serviceangebote bereit - dies können Sie hier erfahren.
Zum Antrag müssen eine Reihe von Nachweisen beigefügt werden. Die
wichtigsten sind
- der Nachweis des Einkommens und
- die Höhe der Miete, der Nachweis der letzten Mieterhöhung sowie der
Nachweis über die regelmäßige Mieteinzahlung.
Es kommt nicht allzu selten vor, daß private Vermieter die
entsprechenden Belege nicht herausrücken (wollen); in diesen Fall kann das
Wohnamt die erforderlichen Informationen auch per Zwangsgeld durchsetzen.
Zu allen weiteren Aspekten des Antrages und des weiteren
Verwaltungsweges informieren Sie sich bitte, indem Sie auf das Sie
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