Wohngeld für
andere Wohnung
Prinzipiell kann immer nur für eine
Wohnung Wohngeld beantragt werden.
Dies gilt auch dann, wenn zwei oder mehr Wohnungen
durch einen Haushalt unterhalten werden. Geschieht dies aus beruflichen
Gründen, ändert es dennoch nichts daran,
daß immer nur eine Wohnung bezuschusst wird.
|
|