Zu § 34 Abs. 1 bis 3
Datenträger (bei maschineller Bearbeitung) vierteljährlich zu übersenden.
10. Januar für das abgelaufene, gesamte Kalendervierteljahr getrennt nach Miet- und
Lastenzuschuss
folgende Angaben zu übermitteln:
1. die Zahl der Ablehnungen und unwirksamen Bescheide
2. die Summe des gezahlten Wohngeldes.