Heizkostenpauschale auf
dem Prüfstand
06.06.2010. Die erst zum Januar 2009 bei
dem Wohngeld eingeführte Heizkostenpauschale soll wieder wegfallen, weil, so diverse
Nachrichtenagenturen, "sich die Energiekosten inzwischen wieder normalisiert hätten".
Sollte die Pauschale wegfallen, würde sich das Wohngeld für einen Alleinstehenden
im ungünstigsten Fall um 24 , bei einer 3-köpfigen Familie um 37 und bei
Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern um 43 im Monat reduzieren.
Kein Wohngeld mehr vorhanden - Außerordentlicher Antrag der Bundesregierung
11.11.2009. Es ist kein Karnevalsscherz:
die ursprünglich eingeplanten finanziellen Mittel für das Wohngeld reichen nicht aus.
Das Bundesfinanzministerium hat einen aktuellen Antrag des für Wohngeld zuständigen
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf eine außerordentliche
Zuwendung in Höhe von 120 Millionen Euro genehmigt, um überhaupt noch das Wohngeld
zahlen zu können. Grund: mit dem Buchungsdatum 15. Oktober standen nur noch 31 Millionen
Euro für das Wohngeld bundesweit zur Verfügung, was bei weitem nicht ausreicht, das
Wohngeld an alle Berechtigten auszuzahlen. Begründet wurde der Mehraufwand mit der
"deutlichen Verschlechterung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage" und der
Neufassung des Wohngeldgesetzes zum Jahresbeginn. Angesichts der extrem langen
Bearbeitungszeiträume von Neu- und Fortsetzungsanträgen ist allerdings damit zu rechnen,
daß auch die unter Umgehung des Haushaltsausschußes des Bundestages genehmigten 120
Millionen Euro nicht ausreichen werden, um tatsächlich alle Ansprüche zu befriedigen. Im
Prinzip lauert hier eine finanzielle Zeitbombe, da in etlichen Wohngeldämtern gerade von
Großstädten und Ballungsräumen unzählige Anträge, die vor Monaten eingereicht wurden,
noch nicht einmal angefaßt, geschweige denn bearbeitet wurden.
Nun auch Cottbus: mehr als 4 Monate
Wartezeit
30.10.2009. Noch immer müssen Cottbuser
bis zu vier Monate warten, ehe ihr Wohngeldantrag bearbeitet ist. Damit
hat die Verwaltung ihr Ziel, die Bearbeitungszeiten deutlich zu reduzieren, klar verfehlt.
Längeres krankheitsbedingtes Fehlen von Kollegen, ein nicht noch einmal
verschiebbarer Kuraufenthalt einer Mitarbeiterin sowie der teilweise Einsatz einer anderen
Mitarbeiterin bei der Vorbereitung der Wahlen hätten dazu geführt, dass die
Bearbeitungsdauer noch nicht in dem gewünschten Maße reduziert werden konnte. Dabei ist die Verwaltung bereits von dem Anfang des Jahres formulierten
Ziel abgerückt, die Zeit bis zur Bewilligung des Antrages auf zwei bis vier Wochen zu
verkürzen. Nicht strebt jetzt eine Bearbeitungsdauer von maximal zwei Monaten an. Dazu
würden zwei neue Mitarbeiter mit Hochdruck in ihr neues Aufgabengebiet eingearbeitet. Zur
Unterstützung der Sachbearbeiter sei auch noch eine weitere Mitarbeiterin aus dem
Fachbereich Bürgerservice eingesetzt. Die Rückkehr der zwischendurch fehlenden
Mitarbeiter werde in den nächsten Monaten dazu führen, dass die Bearbeitungszeiten
reduziert werden. q
Die Kinderbetreuungskosten bei dem Wohngeld
24.02.2009. Aus uns nicht näher
bekannten Gründen häufen sich in den letzten Tagen Anfragen zu den
Kinderbetreuungskosten. Diese Art von Kosten werden nur dann bei dem Wohngeld
berücksichtigt, wenn sie "erwerbsbedingt" entstehen. Das bedeutet, daß sich
beide Elternteile in einer Erwerbstätigkeit befinden müssen. Ist nur ein Elternteil in
Arbeit und der andere Elternteil ohne Arbeit, besteht kein Anspruch auf Übernahme der
Kinderbetreuungskosten.
Kurzarbeit und Wohngeld
05.02.2009. In letzter Zeit
häufen sich bei uns Anfragen von Menschen, denen Kurzarbeit verordnet wurde und die sich
nun fragen, wie sie über die Runden kommen. Oftmals stehen die Betroffenen das erste Mal
vor der Situation, staatliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Daher hier das
wichtigste zum Zusammenhang zwischen Kurzarbeit und Wohngeld: Prinzipiell hat auch ein von
Kurzarbeit betroffener Mensch (oder Familie) Anspruch auf Wohngeld und die Bewilligung
hängt wie bei allen anderen von den normalen Voraiussetzungen ab, also Einkommen, Miethöhe oder Belastung bei Eigenheimen und unter Umständen Vermögen. Der einzige Unterschied zu einem
"normalen" Wohngeldbezieher liegt in der Dauer des
Zeitraumes, in dem Wohngeld gezahlt wird. Im Normalfall umfaßt dieser
Bewilligungszeitraum 6 bis 12 Monaten, in manchen Kommunen auch länger. Bei Kurzarbeit
wird dieser Bewilligungszeitraum aber oft kürzer ausfallen, also entweder nur bis zum
Ende der Kurzarbeit (falls bekannt) oder für 1 bis 3 Monate. Sollte wider Erwarten die
Kurzarbeit länger andauern, sollte entsprechend ein Fortsetzungsantrag gestellt werden,
bei dem dann aber nicht mehr alle Unterlagen wie bei dem Erstantrag herbei geschafft
werden müssen.
Koalition will Heizkostenzuschlag im Frühjahr 2009 nachzahlen
26.09.2008. Ärmere Haushalte müssen auf
den für diesen Winter angekündigten Heizkostenausgleich voraussichtlich bis zum
Frühjahr warten. Für die 600 000 Wohngeldempfänger soll es dann als Nachschlag eine
Einmalzahlung zur Abfederung des starken Anstiegs der Energiepreise geben. Das stellten
Wohnungspolitiker von SPD und Union am Rande einer Bundestagsdebatte zum Wohngeld klar.
Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee hatte kürzlich für Wohngeldberechtigte
Heizkostenhilfen von einmalig etwa 150 Euro in Aussicht gestellt.
Wohngelderhöhung nicht für alle?
23.09.2008. Während die SPD und DIE
LINKEN mit der CDU darüber streiten, ob die geplante Wohngelderhöhung um 3 Monate
vorgezogen werden soll (was zu einem wahren Chaos bei den noch nicht geschulten und
personell ausgedünnten Wohngeldämtern, die zusätzlich noch mit der nicht angepaßten
Software arbeiten müssen, führen dürfte), ist inzwischen bekannt geworden, daß nicht
alle Bürger von der Wohngelderhöhung profitieren. Zusammen mit der Gesetzesänderung
werden nämlich auch die Tabellen für die Mietstufen aktualisiert und etliche Kommunen
dabei herabgestuft. Das betrifft bundesweit 421 Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern
und 59 Landkreise (siehe auch hier).
Die Mietstufe hat direkten Einfluß auf die Höhe der bezuschußenden Miete und damit
auf die Höhe des Wohngeldes. Wurde zum Beispiel für einen 4-Personen-Haushalt der
Mietstufe V maximal 485 bezuschußt, wären dies bei Mietstufe IV nur noch maximal
455 . Das würde bedeuten, daß die Antragsteller aus den betroffenen Kommunen, die
sich auf eine Erhöhung gefreut haben, herb enttäuscht werden, weil die Erhöhung
wesentlich geringer als gedacht ausfällt.
Mehr Infos dazu sind in unserem Blog
nachzulesen.
SPD will Heizkostenhilfe für Wohngeldbezieher
08.09.2009. Die SPD will den rund 600 000
Wohngeldempfängern im kommenden Frühjahr mit einer Heizkostenhilfe von einmalig rund 150
Euro finanziell helfen.
«Wenn die Nachzahlungsforderungen für die Heizkostenrechnung eintreffen, sollen die
Menschen mit schmalem Geldbeutel eine Sonderzahlung erhalten», sagte Bauminister Wolfgang
Tiefensee (SPD) der Zeitung «Die Welt». Die Umsetzung und die Kosten von 120 Millionen
Euro für Bund und Länder werde er auf der Bauministerkonferenz am 25. und 26. September
in Gelsenkirchen erörtern.
Die Einmalzahlung gehört der Zeitung zufolge zu dem Konzept, das die SPD-Arbeitsgruppe
Energie an diesem Sonntag bei der Klausur der SPD-Spitze im brandenburgischen Werder
vorlegen will. Damit sollen für Geringverdiener die gestiegenen Energiepreise aufgefangen
werden.
SPD-Fraktionschef Peter Struck, der die Arbeitsgruppe leitet, hatte allerdings am
Donnerstag angekündigt, dass die SPD die für den 1. Januar 2009 beschlossene
Wohngelderhöhung um drei Monate vorziehen wolle. Damit sollten sozial Schwache früher
als geplant von den höheren Energiekosten entlastet werden, sagte er. Die Mehrkosten
bezifferte Struck auf 60 bis 70 Millionen Euro.
Berlin: Das lange
Warten auf Wohngeld
06.09.2008. Wer einen Antrag auf Wohngeld
stellt, muß mitunter mehrere Monate auf eine Antwort und auf Geld warten. Wie lange
genau, hängt vom jeweiligen Stadtbezirk ab. Am meisten Geduld müssen die Antragsteller
in Steglitz-Zehlendorf mitbringen. Dort gibt es zwar die wenigsten Wohngeldanträge in
ganz Berlin, die Bearbeitung dauert aber im Durchschnitt 28 bis 32 Wochen - also mehr als
ein halbes Jahr.
Geduld müssen aber auch die Antragsteller in Neukölln mitbringen. Sie erfahren erst
nach einer Bearbeitungszeit von durchschnittlich 16 Wochen, ob sie Wohngeld bekommen oder
nicht. In Tempelhof und Schöneberg muß man bis zu 15 Wochen warten.
Grund für diese Bearbeitungszeiten: eingespartes Verwaltungspersonal. Die Situation
dürfte sich mit der Wohngeldnovelle weiter kritisch verschärfen: es ist mit
Bearbeitungszeiten von mehr als 9 Monaten zu rechnen, da dann einerseits wesentlich mehr
Leute Anspruch auf Wohngeld haben und andererseits mit einer Antragsflut auch von Leuten,
die keinen Anspruch haben, zu rechnen ist. Sofern der Senat nicht sofort entgegensteuert,
ist hier mit sozialem Sprengstoff zu rechnen, da durch den Anspruch auf Wohngeld auch (in
bestimmten Fällen) der Anspruch auf ALG II wegfällt und somit nicht ausreichend Geld
während der Bearbeitungszeit für die betroffenen Familien zur Verfügung steht.
Rund 13%
weniger Empfängerhaushalte

04.09.2008. Wie
das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten am Jahresende 2007 in Deutschland rund
580 000 Haushalte Wohngeld; gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um
12,9%. Somit bezogen Ende 2007 noch 1,5% aller privaten Haushalte Wohngeld (Vorjahr:
1,7%). Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den
Wohnkosten. Dieser wird – gemäß den Vorschriften des Wohngeldgesetzes
– einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für
angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.
Bei der Wohngeldbezugsquote ist ein Ost-West-Gefälle zu erkennen. Während
– gemessen an der Gesamtzahl der privaten Haushalte – im früheren
Bundesgebiet (mit Berlin) 1,3% der privaten Haushalte zum Jahresende 2007 Wohngeld
bezogen, waren es in den neuen Ländern (ohne Berlin) 2,4%. Im Ländervergleich wiesen
Mecklenburg-Vorpommern (3,2%) sowie Sachsen (2,9%) die höchsten Wohngeld-Bezugsquoten
auf. Die niedrigsten Bezugsquoten wurden in Bayern (0,9%) und in Hessen (1,0%) ermittelt.
Seit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt („Hartz-IV“) und den damit verbundenen Änderungen
wohngeldrechtlicher Bestimmungen zum 1. Januar 2005 entfällt für Empfänger
staatlicher Transferleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Asylbewerberleistungen) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld. Die
angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem
im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich für die einzelnen
Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben. Ende 2004, also unmittelbar vor
Inkrafttreten von „Hartz-IV“, bezogen noch 3,5 Millionen
Haushalte Wohngeld in Deutschland.
Mit der von Bundestag und Bundesrat zum 1. Januar 2009 beschlossenen Wohngeldreform
sind Leistungsverbesserungen für die Wohngeldbezieher verbunden.
Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, selbst nutzende Eigentümer erhalten
Lastenzuschuss, das heißt einen Zuschuss zu den Aufwendungen für Kapitaldienst und
Bewirtschaftung ihres Eigentums.
89% der Empfängerhaushalte erhielten 2007 ihr Wohngeld als Mietzuschuss, die
restlichen 11% als Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag
2007 bei 88 Euro: Den Empfängerhaushalten von Mietzuschuss wurden durchschnittlich
85 Euro im Monat an Wohngeld ausgezahlt, den Empfängerhaushalten von Lastenzuschuss
durchschnittlich 117 Euro. Die monatliche Bruttokaltmiete der
Mietzuschussempfänger betrug Ende 2007 durchschnittlich 6,03 Euro je Quadratmeter
Wohnfläche, die monatliche Belastung der Lastenzuschussempfänger lag mit
durchschnittlich 4,33 Euro je Quadratmeter Wohnfläche niedriger.
Gut die Hälfte aller Wohngeldempfänger lebte allein (54%), weitere 14% lebten in
Zwei-Personen-Haushalten und 8% in Drei-Personen-Haushalten. In den übrigen 24% der
Empfängerhaushalte wohnten vier oder mehr Personen.
Neben den rund 580 000 „reinen“ Wohngeldhaushalten gab es
Ende 2007 in Deutschland rund 26 000 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten
„Mischhaushalten“; dies entspricht einer Steigerung um 3,5% gegenüber
dem Vorjahr. Dabei handelt es sich um Haushalte, in denen Empfänger von staatlichen
Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt sind, mit Personen zusammen
leben, die wohngeldberechtigt sind.
Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugen im Jahr 2007 bundesweit rund
924 Millionen Euro; dies entspricht einem Rückgang um 20,5% gegenüber dem Vorjahr.
Im Jahr 2004, dem Jahr vor der Reform, beliefen sich die Ausgaben für das Wohngeld noch
auf 5,18 Milliarden Euro.
Sozialleistungen ab 2012 nur noch mit Chipkarte
26.06.2008. Millionen Empfänger von
Sozialleistungen erhalten von 2012 an nur noch mit einer elektronischen Unterschrift Geld
vom Staat. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die Einführung eines elektronischen
Entgeltnachweises («Elena»).
Damit sollen künftig die Einkommens- und Beschäftigungsdaten von rund 40 Millionen
Arbeitnehmern in einer neuen Datenbank gespeichert werden.
Alle Bürger, die Arbeitslosengeld I, Wohn- oder Elterngeld bekommen, brauchen damit ab
dem 1. Januar 2012 eine persönliche elektronische Unterschrift (digitale Signatur). Sie
benötigen dafür keine neue Chipkarte im Geldbeutel. Die Signatur wird im Fachhandel auf
den Daten-Chip von EC- und Gesundheitskarten oder der neuen Personalausweise aufgespielt.
Für die Betroffenen ist das kostenlos: Die 10 Euro zur Freischaltung der zunächst
drei Jahre gültigen Signatur werden vom Staat erstattet. Wer keine staatlichen Leistungen
bezieht und die elektronische Unterschrift nur zum Einkaufen im Internet oder
Online-Banking nutzen will, muss die 10 Euro selbst bezahlen.
In der ersten «Elena»-Phase fallen sechs Papier-Formulare weg, die bisher jährlich
neun Millionen Mal ausgestellt werden. «Elena zeigt eindrucksvoll, dass neue Technologien
auch wesentlich zum Bürokratieabbau beitragen können», sagte Wirtschaftsminister
Michael Glos (CSU).
Nach Ansicht des baden-württembergischen Justizministers Ulrich Goll (FDP) gibt es
aber grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken. Eine solche Vorratsdatenspeicherung
von Millionen Daten stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen des
Verfahrens, sagte Goll der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Donnerstag).
Er sehe einen erheblichen Grundrechtseingriff: «Man speichert vorsorglich alle
Verbindungsdaten, alle Kontostammdaten, und jetzt soll auch noch abgefragt werden, was man
verdient.» Goll schlug vor, dass die von den Arbeitgebern gelieferten Daten nicht zentral
gespeichert, sondern von ihnen direkt an die jeweilige Behörde weitergeleitet werden
sollten. Neben dem Bundestag müssen auch die Länder dem Gesetz noch zustimmen.
Die Innenexpertin der Linksfraktion, Petra Pau, warnte davor, ständig neue
elektronische Karten mit sensiblen Daten einzuführen. «Immer wenn eine Zentraldatei
geschaffen werden soll, läuten bei mir die Alarmglocken.» Die Regierung wies Bedenken
zurück. Auf der digitalen Signatur selbst seien nie Daten gespeichert: «Ein direkter
Zugriff auf die Datenbank ist weder für interne Mitarbeiter noch für Hacker möglich.»
Das neue Verfahren soll die Unternehmen um etwa 85 Millionen Euro entlasten. Rund 3,2
Millionen Arbeitgeber werden von 2010 an schrittweise Daten über Beschäftigungsdauer und
Einkommen ihrer Mitarbeiter an einen zentralen Datenspeicher senden. Den Staat kostet der
Aufbau des Systems rund 11 Millionen Euro.
Das bereits 2002 von der rot-grünen Koalition angestoßene «Elena»-Projekt war
mehrfach verschoben worden. Das jetzt vorgelegte Gesetz ist eine deutlich abgespeckte
Version. Eigentlich sollten über 50 Bescheinigungen, die 60 Millionen Mal pro Jahr
ausgedruckt werden, in das System aufgenommen werden.
Aus der Wirtschaft kam deshalb Kritik: Das Potenzial von «Elena» werde bei weitem
nicht ausgeschöpft, teilte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
mit. Die Firmen müssten aktuell über 100 Auskunfts-, Melde- und Bescheinigungspflichten
nachkommen. Die Regierung müsse schnell einen Fahrplan vorlegen, bis wann alle
Entgeltbescheinigungspflichten elektronisch ersetzt würden. Die Regierung nannte als Ziel
das Jahr 2015.
Höheres Wohngeld kommt 2009
18.06.2008. Rund 800 000
Wohngeld-Empfänger bekommen zum 1. Januar 2009 deutlich mehr Geld. Der
Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern stimmte am Mittwoch in Berlin der Erhöhung
zu.
Damit steigt zu Beginn des nächsten Jahres das monatliche Wohngeld von
durchschnittlich 90 auf 142 Euro. Zu den Empfängern zählen 300 000 Rentner. Die höheren
Kosten für die Wohnhilfe von jährlich 520 Millionen Euro teilen sich Bund und Länder je
zur Hälfte.
Der Bundesrat hatte das vom Bundestag beschlossene Wohngeld-Gesetz zunächst gestoppt
und den Vermittlungsausschuss beider Häuser angerufen. Die Länder stimmten der
Aufstockung jetzt zu, weil der Bund im Gegenzug sich stärker an den Kosten für die
Grundsicherung bedürftiger Rentner und Erwerbsunfähiger beteiligt. Der Bundesanteil an
den Kosten von über drei Milliarden Euro steigt von 13 Prozent in 2009 jährlich um einen
Prozentpunkt auf 16 Prozent im Jahr 2012. In den Folgejahren bleibt es dann bei 16
Prozent.
Zum Kompromiss gehört auch die Verständigung von Bund und Ländern über eine
Anpassungsformel bei den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten von
ALG-II-Empfängern). Diese Kosten steigen vor allem wegen der höheren Energiepreise. Die
Formel zur Berechnung des Bundesanteils wird nun nicht - wie ursprünglich festgelegt -
2011 überprüft. Auch müssen entsprechende Gesetzgebungsverfahren des Bundes künftig
nicht mehr durch den Bundesrat.
«Damit bleibt es bei der variablen Beteiligung je nach Entwicklung der Zahl der
Bedarfsgemeinschaften», hieß es. Der Bund muss sich also nicht automatisch prozentual an
steigenden Miet- und Heizkosten beteiligen, sondern nur, wenn generell mehr Haushalte die
Kosten der Unterkunft erstattet bekommen. 2007 betrug der Bundesanteil im Schnitt 31,8
Prozent.
Bundesrat stoppt
Wohngeld-Erhöhung
23.05.2008 Der Bundesrat hat die
Erhöhung des Wohngeldes für etwa 800 000 Bezieher niedriger Einkommen und Rentner
vorerst auf Eis gelegt. Die Länder riefen am Freitag den Vermittlungsausschuss von
Bundestag und Bundesrat an.
Sie stellten damit den geplanten Anstieg der Wohnhilfe von 90 auf 142 Euro monatlich
sowie künftig laufende Wohngelderhöhungen bei weiter steigenden Heizkosten in Frage.
Die Länder wollen so mehr Bundesmittel für die Grundsicherung im Alter durchsetzen.
Während der Bund am bisher gezahlten Festbetrag von 409 Millionen Euro festhalten will,
fordern die Länder die Übernahme von einem Fünftel der Kosten - rund 600 Millionen
Euro. Dabei berufen sie sich auf Zusagen der Bundesregierung. Hierzu gibt es bereits
informelle Bund-Länder-Gespräche, aus denen jetzt schnelle Einigungs-Möglichkeiten für
das Vermittlungsverfahren signalisiert wurden.
Ob damit aber das Wohngeldgesetz mit der von der Koalition beschlossenen Erhöhung um
60 Prozent ungeschmälert und auch pünktlich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann,
bleibt zunächst offen. So fordern die Länder-Finanzminister, die vom Bund geforderte
Koppelung der Wohngeld-Erhöhungen künftig auch an die Heizkosten - und nicht mehr nur an
die Mietenentwicklung - zu kippen.
Äußerstenfalls wollen sie ein durchschnittliches Wohngeld von 127 Euro zulassen.
«Eine darüber hinausgehende Erhöhung ist sowohl in Anbetracht des Charakters des
Wohngeldes als Zuschuss als auch unter Berücksichtigung der übermäßigen Belastung der
öffentlichen Haushalte nicht gerechtfertigt», lautet ihre Begründung.
Für die Bundesregierung warnte Verkehrsstaatssekretärin Karin Roth vor zu großen
Abstrichen. Insbesondere dürfe nicht die von 2009 an geplante Anknüpfung des Wohngeldes
auch an die Heizkosten infrage gestellt werden, sagte Roth. Mit der Erhöhung der
Wohnhilfen würden ja nicht sämtliche Energiekosten übernommen. Seit der letzten
Erhöhung des Wohngeldes im Jahr 2001 seien die «kalten» Mieten um acht Prozent und die
Heizungskosten sogar um 50 Prozent geklettert. Sie gehe von einer schnellen Einigung im
Vermittlungsverfahren aus, sagte Roth.
Der Vizevorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Klaas Hübner, nannte den Stopp der
Wohngelderhöhung «eine Zumutung für die Betroffenen». Der Bundesrat lasse sich mit
seinen Forderungen zur Grundsicherung von sachfremden Erwägungen leiten. «Die Interessen
der bedürftigen Mieterinnen und Mieter werden damit zum Spielball föderalistischer
Auseinandersetzungen.»
Der Deutsche Mieterbund erklärte, die Wohngeldempfänger stünden jetzt im Regen.
«Das Schwarze-Peter-Spiel von Bund und Ländern ist unerträglich», sagte
Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips. «Die Einbeziehung der Heizkosten in den
staatlichen Zuschuss zum Wohnen ist als Antwort auf die explodierenden Energiepreise
richtig und alternativlos.» Der Grundsicherungsstreit sei schnell beizulegen.
Der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart erklärte in der
Länderkammer, die Verkündung des Gesetzes werde «noch auf sich warten lassen. Das wäre
mit etwas gutem Willen des Bundes sicher vermeidbar gewesen.» Dieser habe bereits früher
signalisiert, einen flexiblen und höheren Anteil der stark wachsenden
Grundsicherungs-Kosten der Gemeinden zu übernehmen, dies aber jetzt erneut unterlassen.
2006 hatten laut Statistischem Bundesamt etwa 682 000 Menschen
Grundsicherungsgelder bekommen - davon je die Hälfte Altersrentner und Erwerbsunfähige.
Dennoch habe der Bund jetzt ins Wohngeldgesetz erneut den bisherigen Festbetrag
eingestellt, statt künftig 20 Prozent, wie es die Länder fordern. Das lehnt der Bund in
dieser Höhe aber ab. Die neue Regelung dürfe nicht zu erheblichen Mehrbelastungen für
den Bundeshaushalt führen. Dennoch hätten sich die Verhandlungspositionen weiter
angenähert. Es könne nun erwartet werden, dass im anstehenden Vermittlungsverfahren zur
Novelle des Wohngeldgesetzes zügig eine Einigung erzielt werden kann», hieß in
Regierungskreisen.
Die geplanten Änderungen
Nach jahrelangem Miet- und Heizkosten-Anstieg können rund 800 000 Geringverdiener
und Rentner mit geringen Einkünften Anfang 2009 auf Entlastung bei den Wohnkosten hoffen.
Dann soll das Wohngeld erstmals seit 2001 wieder steigen - und zwar um 60 Prozent.
Die wichtigsten Änderungen der Gesetzesänderung auf einen Blick:
- Wegfall der Differenzierung durch das Baujahr des Wohnhauses
- Wegfall der Vergleichsberechnung und der vorübergehenden Abwesenheit
- Berücksichtigung der Heizkosten durch eine Pauschale von 0,50 €
- Anhebung der Obergrenzen bei der Mietbezuschussung
- Ausweitung des möglichen Datenabgleiches
- Kürzung des Zeitaumes der Berechnungsbasis bei Todesfall
- Erweiterung des Begriffs "Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft"
- Einführung einer gesamtschuldnerischen Haftung aller Haushalstmitglieder
- Erweiterung der Aufrechnungs- und Verrechnungsmöglichkeit bei überzahltem Wohngeld
Der Bundestag gab am 25.04.2008 grünes Licht für die von der Bundesregierung
beschlossene Aufstockung von im Schnitt 90 auf 142 Euro monatlich. Nach zähem Drängen
von Mieterorganisationen wird künftig erstmals auch ein Teil der Heizkosten bei der
Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Jetzt kommt es im Bundesrat noch auf die
Bundesländer an, die sich die 520 Millionen Zusatzkosten zur Hälfte mit dem Bund teilen.
Sie hatten aber schon Zustimmung signalisiert.
Die große Koalition stimmte dem Gesetz zu, während sich FDP, Grüne und Linke
enthielten. Anträge von Grünen und Linken für weitergehende Wohnungshilfen fanden keine
Mehrheit. Der Deutsche Mieterbund sieht im höheren Wohngeld einen «wirksamen Beitrag
gegen Wohnungsarmut». Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) sprach von einem
«guten Tag» für die betroffenen Haushalte. «Das ist ein deutlicher Zuwachs im
Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger. (...) Wir haben etwa 800 000 Menschen, die
bessergestellt werden - davon etwa 300 000 Rentner.» Die Wohngeld-Erhöhung sei die
dritte Komponente neben der geplanten Rentenerhöhung im Juli um 1,1 Prozent und der
Erweiterung des Kinderzuschlags. Damit will die Koalition die auch aktuell wieder
steigenden Lebenshaltungskosten weiter Bevölkerungsteile abfedern.
Allerdings hatte es acht Jahre keine Anpassung an die um zehn Prozent gestiegenen
Kaltmieten gegeben. Für die Heizkosten, die in dieser Zeit um 50 Prozent kletterten, gab
es bislang überhaupt keine Entlastung gegeben. In dieser Zeit verloren zugleich
zahlreiche Empfänger wegen Überschreitens der zulässigen Miethöchstgrenzen die
Wohngeldberechtigung, so dass derzeit «nur» etwa 690 000 Menschen Wohnhilfe vom
Staat bekommen.
Die Erhöhung setzt sich aus mehreren Veränderungen zusammen. Generell um acht Prozent
werden die Beträge nach der Wohngeld-Tabelle angehoben. Ferner werden zehn Prozent
höhere Mietkosten als bisher für die Wohngeld-Berechtigung zugelassen. Die Heizkosten
werden künftig mit 50 Cent pro Quadratmeter bei der Berechnung nur teilweise
berücksichtigt. Dafür werde ein Drittel der Mittel eingesetzt, erläuterte Gero
Storjohann von der CDU. Damit soll ein latenter Anreiz zum Energiesparen gegeben werden.
Auch spielen verschiedene Baualtersklassen von Gebäuden für die Wohngeldberechnung von
2009 an keine Rolle mehr. Dies werde das Wohngeld für Empfänger in vor 1992
fertiggestellten Wohnungen erhöhen, so der Mieterbund.
Allein dafür werde der Staat 120 Millionen der 520 Millionen aufbringen müssen,
berichtete der Haushaltsausschuss des Bundestages. 155 Millionen Euro seien für die
Personen zu erwarten, für die es sich künftig lohne, aus der Inanspruchnahme von
Unterkunftskosten für Arbeitslosengeld-II-Bezieher ins allgemeine Wohngeld
hinüberzuwechseln. Hier sei von 70 000 Haushalten mit 150 000 Kindern
auszugehen, berichtete Tiefensee.
FDP, Grüne und Linksfraktion hielten dem Minister vor, er habe mit seinem
ursprünglichen Gesetzentwurf trotz vielfacher Hinweise auf die gestiegenen Wohn- und
Heizkosten nur eine Wohngeldvereinfachung durchsetzen wollen. Damit stehe die Regierung
nach 2009 schon bald vor der nächsten Erhöhung. Die Grünen verlangten automatische
Anpassungen an die Kostenentwicklung, während die Linksfraktion weitergehende Heizkosten-
und Wohnraumhilfen für sozial Schwache wünschen.